BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER



Gerne sorgen ich als externer Brandschutzbeauftragter dafür, dass in Ihrem Unternehmen technische und organisatorische Maßnahmen gesetzt werden, damit im Brandfall eine schnelle und gefahrenlose Räumung des Gebäudes gewährleistet ist.


Ich biete Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten mit Ausbildung nach TRVB 117 O (Modul 1 und Modul 2) für Objekte, bei denen eine ständige Anwesenheit des Brandschutzbeauftragten nicht erforderlich oder wirtschaftlich ist.


Rechtlich sind diese Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ASchG, der AStV und den TRVBs (TRVB 119 O) festgeschrieben.


Der Brandschutzbeauftragte ist für die Organisation der Brandschutzmaßnahmen verantwortlich.


Diese Organisation ist in 3 verschiedene Bereiche gegliedert:


1.) Technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Ersatz für leicht entzündliche Arbeitsstoffe beschaffen


2.) Organisatorische Maßnahmen: Erstellung einer Brandschutzordnung, Führen eines Brandschutzbuches


3.) Personenbezogene Maßnahmen: Durchführung von Brandschutzübungen, Unterweisung über richtiges Verhalten im Brandfall



Diese sollte alle technischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten, die zur Brandverhütung erforderlich sind,

Wo sind die Fluchtwege? Wo ist der Sammelplatz? etc.

Die Brandschutzordnung muss allen MitarbeiterInnen zur Kenntnis gebracht werden.


Die weiteren Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten umfassen:


- das Erstellen und Umsetzen einer Brandschutzordnung und eines Alarmplanes

- die Durchführung der erforderlichen Brandschutzeigenkontrollen gem. TRVB 120

- die Erstellung von Brandschutzplänen gemäß TRVB 121 veranlassen

- die Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunterweisungen der Betriebsangehörigen bzw. der sich im Objekt ständig aufhaltenden Personen

- die Vorbereitung eines möglichen Feuerwehreinsatzes und die Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen

- die Veranlassung der periodischen Überprüfungen und die Instandhaltung und Revision aller brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen

- die Freigabe brandgefährlicher Tätigkeiten

- das Führen des Brandschutzbuches

- die Unterweisung, Anleitung und Kontrolle von Brandschutzwarten

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